Verbandsarbeit ist leider nicht umsonst zu leisten, deshalb sind Mitgliederbeiträge erforderlich!
Beitragsordnung des Sächsischen Waldbesitzerverbandes (SWBV)
ab 2019
ab 2019
1. Beitragshöhe
Der Beitrag setzt sich kumulativ aus dem Grund- und den Flächenbeiträgen zusammen.
2. Der Mitgliedsbeitrag wird am 01.04. des Jahres fällig.
3. Stichtag für die Flächenmeldung zur Erhebung der Beiträge von Einzelmitgliedern (§3 Abz. 2, Satzung des SWBV) ist der 01.01. des Beitragsjahres.
4. Stichtag für die Flächenmeldung der forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse (§3 Abz. 2, Satzung des SWBV) ist der 15.10. des Vorjahres.
Der Beitrag setzt sich kumulativ aus dem Grund- und den Flächenbeiträgen zusammen.
A | B | Beitrag jährlich | |
Grundbeitrag | bis 10 ha | 30,00 € | |
zzgl. flächenbezogener Beitrag | 10 - 100 ha | 1,60 € je ha | A * B |
zzgl. flächenbezogener Beitrag | 101 - 1.000 ha | 1,20 € je ha | A * B |
zzgl. flächenbezogener Beitrag | über 1.000 ha | 1,00 € je ha | A * B |
Außerordentliche Mitgliedschaft (ohne Waldbesitz) |
60,00 € |
2. Der Mitgliedsbeitrag wird am 01.04. des Jahres fällig.
3. Stichtag für die Flächenmeldung zur Erhebung der Beiträge von Einzelmitgliedern (§3 Abz. 2, Satzung des SWBV) ist der 01.01. des Beitragsjahres.
4. Stichtag für die Flächenmeldung der forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse (§3 Abz. 2, Satzung des SWBV) ist der 15.10. des Vorjahres.
Flächenzugänge welche bis zum 01.01. des Beitragsjahres erfolgen sind im Beitragsjahr bis zum 15.01. nach zu melden.
5. Die Erhebung aller Beiträge erfolgt durch Rechnungslegung seitens der Geschäftsstelle des SWBV. Die Zahlung der Mitgliedsbeiträge erfolgt durch die Mitglieder per Überweisung oder Bankeinzugsermächtigung.
Beschlossen anlässlich der Mitgliedervollversammlung am 24.03.2018 in Chemnitz.
Kontoverbindung des Sächsischen Waldbesitzerverbandes e. V. für Mitgliedsbeiträge und Spenden:
IBAN: | DE 0885 0550 0030 1105 0464 |
BIC: | SOLADES1MEI |
Bank | Kreissparkasse Meißen |