Die AGDW fordert daher weiterhin eine Verschiebung der EUDR um zwei Jahre. Eine solche Frist bietet auch die notwendige Zeit zur erforderlichen Überarbeitung von Punkten, bei denen für die Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer nach bisherigem Stand massive Belastungen bis hin zum Marktausschluss drohen.“
Pressekontakt:
Alexander Knebel
Pressesprecher
AGDW – Die Waldeigentümer e.V.
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