Kassel, den 5. Juni 2024
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten steigen zusätzlich zur normalen Rentenanpassung zum 1. Juli 2024 unter bestimmten Voraussetzungen
Kassel, den 5. Juni 2024
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten steigen zusätzlich zur normalen Rentenanpassung zum 1. Juli 2024 unter bestimmten Voraussetzungen