Die neue Gebührenordnung wird für Betriebe ab 100 ha wirksam. Sie gilt für neue Beantragungen ab Ende März 2024.
Hans Kraske, PEFC-Regionalmanager Sachsen
Die neue Gebührenordnung wird für Betriebe ab 100 ha wirksam. Sie gilt für neue Beantragungen ab Ende März 2024.
Hans Kraske, PEFC-Regionalmanager Sachsen