Waldumbau: Für den Waldumbau werden Mittel aus dem Klima- und Transformationsfonds des Bundes bereitgestellt. Sie sind zweckgebunden und können nur für den Waldumbau verwendet werden. Diese Finanzierung für den Waldumbau wird voraussichtlich auch in den kommenden Jahren fortgesetzt.
Insbesondere Förderanträge, die noch in diesem Jahr umgesetzt und abgerechnet werden können, sollten jetzt gestellt werden. Auch Vorhaben, die in den Jahren 2025 und 2026 umgesetzt werden sollen, können bewilligt werden. Die voraussichtlich gute Finanzierungssituation sollte genutzt werden, auch außerhalb von Schadflächen in den langfristigen Waldumbau zu investieren!
Forstlicher Wegebau: Der erste Antragsstichtag ist der 31. März. Bitte reichen Sie bis dahin für gut vorbereitete Wegebauvorhaben Ihre vollständigen Förderanträge ein. Ab April 2024 kann voraussichtlich mit der Bewilligung begonnen werden. Sollte die verfügbaren Mittel nicht für alle Anträge ausreichen, werden prioritäre Vorhaben ausgewählt. Darüber wird dann bei Bedarf separat informiert.
Erstaufforstung: Förderanträge können laufend gestellt werden. Ab April 2024 kann voraussichtlich mit der Bewilligung begonnen werden.
Link Förderrichtlinie: Wald und Forstwirtschaft – FRL WuF/2023 - Förderportal - sachsen.de
Bei Fragen können Sie sich gerne an Herrn Beier (0351 564 25210) oder mich wenden.
Bitte geben Sie diese Information über Ihre eigenen Kanäle an Ihre Mitglieder weiter.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Thomann
Referent - Desk Officer
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SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR ENERGIE, KLIMASCHUTZ, UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT
SAXON STATE MINISTRY OF THE ENERGY, CLIMATE CHANGE, ENVIRONMENT AND AGRICULTURE
Referat 52 | Wald und Forstwirtschaft, Forst- und Jagdbehörde | Wood and Forestry, Forest and Hunting Administration
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