die der Arbeitssicherheit und dem Gesundheitsschutz dienen. Dafür stellt sie insgesamt 1,2 Millionen Euro zur Verfügung.
Damit unterstützt die SVLFG jene Unternehmerinnen und Unternehmer, die ihren Betrieb sicherer machen wollen. Die Präventionszuschüsse können Unternehmen beantragen, die bei der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (LBG) versichert sind und in den Jahren 2022 und 2023 keinen solchen Zuschuss erhalten haben. Eine Ausnahme gilt bei Zuschüssen zu Kühlkleidung und Sonnenschutzprodukten. Für sie kann eine Bezuschussung auch dann beantragt werden, wenn in den Vorjahren bereits ein Zuschuss geflossen ist.
Die Zuschüsse werden in der Reihenfolge der Antragseingänge vergeben. Pro Förderaktion kann je ein Zuschuss beantragt werden. Die Förderung beträgt höchstens 50 Prozent des zuletzt an die LBG gezahlten Jahresbeitrages. Darüber hinaus gelten maximale Förderbeträge. Die SVLFG weist darauf hin, dass sie keine Anträge bewilligen kann, die vor Beginn der jeweiligen Förderaktion eingehen und keinen Zuschuss für Anschaffungen gewähren kann, die vor Erhalt der Förderzusage getätigt wurden. Der Kauf kann also erst erfolgen, wenn die Förderzusage der SVLFG vorliegt. Antragsformulare stehen ab Aktionsbeginn unter www.svlfg.de/arbeitssicherheit-verbessern zum Download bereit und können per Mail an
1. Aktion: Förderbeginn 1. Februar 2024, 12.00 Uhr
Produkt |
max. Förderung |
Fang- und Behandlungsstand für Rinder; |
30%, max. 600 EUR |
Höhensicherungsgerät für Hubarbeitsbühnen |
30%, max. 250 EUR |
Kommunikations- und Notrufgerät im Forst (2-Geräte-Set) |
30%, max. 400 EUR |
Zugangssystem für Traktoren (GRIFA Softstep) |
30%, max. 600 EUR |
Gebläseunterstütztes Atemschutzgerät |
30%, max. 400 EUR |
2. Aktion: Förderbeginn 1. März 2024, 12.00 Uhr
Produkt |
max. Förderung |
· Kühlkleidung (Westen, Kopfbedeckungen mit Nackenschutz, Shirts), · Sonnenschutzkappen mit Nackenschutz, · UV-Schutzzelte (nur für Arbeitgeberbetriebe) |
50%, max. 400 EUR |
SVLFG
2024-01-18_Präventionszuschüsse_SVLFG.pdf
Martina Opfermann-Kersten
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
- Stabsstelle Selbstverwaltung/Öffentlichkeitsarbeit -
Weißensteinstraße 70-72
34131 Kassel
Tel.: 0561 785-16183
E-Mail:
Internet: www.SVLFG.de