Auf dem AGDW-Waldsymposium in Berlin hat Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir die rund 120 Teilnehmer informiert, dass der drohende Wegfall der GAK-Förderung für Waldumbau und Wiederbewaldung abgewendet werden konnte. „Wir haben uns dafür eingesetzt, dass die GAK-Förderung in dieser Höhe weitergeführt wird“, sagte Özdemir.
Zwar sei der Bundeshaushalt noch nicht beschlossen, doch: „Es sieht gut aus, dass die GAK-Maßnahmen 2024 aus dem Klima- und Transformationsfonds finanziert werden.“ Die privaten Waldbesitzer begrüßten die Aussagen des Ministers. „Wir danken dem Bundeslandwirtschaftsministerium, dem Bundesumweltministerium und dem Bundesfinanzministerium, dass hier in enger Zusammenarbeit eine Lösung gefunden wurde, um diese wichtige Fördermaßnahme für den Wald weiterzuführen“, sagte AGDW-Präsident Prof. Andreas Bitter. Die eigentlich in diesem Jahr auslaufenden GAK-Sondermittel für Wiederaufforstung und Waldumbau (800 Mio. Euro für die Jahres 2020 bis 2023, 60 % bundes- sowie 40 % länderfinanziert) werden nun in gleicher Höhe von jährlich 120 Mio. Euro fortgeführt. Ab 2024 werden die GAK-Mittel aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) finanziert und unter das Dach des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz gestellt (ANK) werden. Die fachlich-inhaltliche Steuerung verbleibt beim BMEL. Für die Fortführung der GAK-Waldmittel hatten sich die Waldbesitzerverbände auf Bundes- und Landesebene seit Monaten energisch eingesetzt.
Auf weniger Zustimmung stießen Özdemirs Äußerungen zur Novelle des Bundeswaldgesetzes: „Wenn wir die Wälder an das Kima anpassen wollen, müssen wir auch den Gesetzesrahmen anpassen“, sagte der Minister. Übergeordnetes Ziel der Novelle sei der Erhalt der Wälder. Jedoch, so Özdemir: „Wir wollen verbindliche Vorgaben für die Waldbewirtschaftung machen.“
Alarmiert durch den stark regulatorischen Vorschlag der Natur- und Umweltverbände für ein neues Bundeswaldgesetz warnte AGDW-Präsident Bitter erneut vor praxisfernen gesetzlichen Bewirtschaftungsvorgaben, die einer de facto-Enteignung gleichkämen. Özdemir versprach: „Ich komme aus Baden-Württemberg, da enteignen wir nicht.“ Bitter forderte, dass das Bundeswaldgesetz auch künftig hinreichende Bewirtschaftungsfreiheit garantieren müsse.
In der forstpolitischen Diskussionsrunde zum Abschluss des AGDW-Waldsymposiums versicherte Isabel Mackensen-Geis MdB, forstpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, dass der von den Waldbesitzern befürchtete verpflichtende Vorratsaufbau nicht Teil der Novelle des Bundeswaldgesetzes ist. Nach Meinung der Waldbesitzer würde der Vorratsaufbau das Risiko von Waldschäden z.B. durch den Klimawandel erhöhen. Besser wäre es, mehr Licht an den Boden zu lassen und damit für natürliche Verjüngung zu sorgen. So entstünde ein klimaresilienterer Wald.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Gaulke
Dr. Jürgen Gaulke
Pressesprecher
AGDW – Die Waldeigentümer
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