der Sperrzone II (gefährdetes Gebiet) und weitere Anordnungen veröffentlicht. Sie beinhaltet die Aufnahme einer nunmehr möglichen Ausnahmegenehmigung zum Verbot der Auslauf- und Freilandhaltung von Schweinen. Alle weiteren Anordnungen der Allgemeinverfügung vom 19. Juli 2023 bleiben unverändert bestehen.
Hier finden Sie den Link der veröffentlichten Allgemeinverfügungen auf der Seite der LDS:
Auf der Bekanntmachungsseite der LDS ist diese ebenfalls verlinkt.
Sämtliche Dokumente werden zeitnah auch im TSBH Sachsen verlinkt und im PDF-Format eingestellt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Michael Richter
Stellv. Leiter
LANDESTIERSEUCHENBEKÄMPFUNGSZENTRUM SACHSEN (LTBZ)
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