Antragsformularen und Merkblättern auf der Internetseite zur Forstförderung eingestellt (https://www.smekul.sachsen.de/foerderung/frl-wuf-2023.html).
Folgende wesentliche Punkte wurden gegenüber der FRL WuF/2020 geändert:
- Die Förderung der Waldbrandfrüherkennung (Teil 1 B II. 1.) wird ergänzt durch die Förderung von Löschwasserentnahmestellen (LWE). Die Förderung der LWE ist an entsprechende Aussagen zur Entwicklung der Löschwasserinfrastruktur in einem regionalen Waldbrandschutzplan des Landkreises oder der Kreisfreien Stadt gebunden.
- Für Waldumbau (Teil 2 B II. 1.) wird eine Planungspauschale für Waldumbauvorhaben gewährt, wenn das Vorhaben durch ein externes privates Forstdienstleistungsunternehmen oder eine Forstbetriebsgemeinschaft mit Forstfachpersonal geplant wurde. Voraussetzung ist eine Bestätigung durch den Planer auf dem Baumarten- und Finanzplan. Die Vermessung mittels GPS-Gerät erfolgt davon unabhängig aber trotzdem durch den SB Forstförderung des Forstbezirkes.
- Für Waldumbau und Erstaufforstung gelten die abschließende Liste der förderfähigen Baum- und Straucharten sowie die neuen Festbeträge für alle Anträge mit Eingang in der BWB ab 14.7.2023 (auch bei Nachbesserung von früheren Vorhaben nach FRL WuF/2020). Die Baumartenliste und die Festbeträge sind außerhalb der FRL als separate Dokumente auf der Förderseite veröffentlicht. Es ist keine jährliche Anpassung der Festbeträge mehr vorgesehen.
- Beim forstwirtschaftlichen Wegebau (Teil 2 B II. 2.) ist der Ausbau und die Grundinstandsetzung von Abfuhrwegen förderfähig (Neubau nicht mehr förderfähig!). Neu ist, dass auch der Bau und die Grundinstandsetzung von Maschinenwegen gefördert werden kann.
- Für Erstaufforstungen nach FRL WuF/2023 (Teil 2 B II. 4.) kann der Begünstigte zukünftig eine fünfjährige Ertragsausfallprämie über die FRL Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (FRL AUK/2023) beim LfULG beantragen. Dafür müssen bereits bei der Investitionsförderung nach FRL WuF/2023 zusätzliche Kriterien abgeprüft werden (landwirtschaftliche Nutzungsart, Feldblock, Forsteinrichtungswerk bei Körperschaftswaldbetrieben).
- Die Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse wird ergänzt um eine Projektförderung für die Erstellung gemeinschaftlicher Waldbewirtschaftungspläne. Diese Förderung ersetzt den bisherigen separaten Fördergegenstand im Teil 1 der FRL WuF/2020.
- Das bekannte Formular zur Erklärung aller beihilferechtlichen Sachverhalte wurde vor dem Hintergrund der anstehenden Digitalisierung geteilt. Für die meisten Begünstigten sind die Formulare „KMU Basis“ und „Erklärung zu Unternehmen in Schwierigkeiten und offenen Rückforderungen“ relevant. Für Kommunen kommt bei investiven Maßnahmen die Anlage „Kontrafaktische Fallkonstellation“ hinzu.
Die Fördermaßnahmen nach Teil 1 (ELER) – Anlagen zur Waldbrandfrüherkennung und Löschwasserentnahmestellen – laufen zukünftig nur noch über die digitale Antragstellung (Federführung des Referates ZA SMEKUL). Anträge können erst gestellt werden, wenn das entsprechende System zur Verfügung steht.
Die übrigen Fördermaßnahmen nach Teil 2 (GAK) können bis auf weiteres mit den Antragsformularen, die auf der Internetseite eingestellt sind, beantragt werden.
Der Bund plant aktuell, die Mittelausstattung für die GAK-Förderung ab 2024 erheblich zu kürzen.
Vorsorglich sind daher im laufenden Jahr keine Bewilligungen für folgende Vorhaben mehr möglich:
- Wegebaumaßnahmen
- Waldumbaumaßnahmen mit Umsetzungszeitraum in den Jahren 2024ff
Die landesweite Förderung von Waldschutzmaßnahmen ist bekanntermaßen mit dem letzten Antragsstichtag am 30.06.2023 ausgelaufen. Alle vorliegenden Förderanträge können in den kommenden Monaten bewilligt und ausgezahlt werden, da die notwendigen GAK-Mittel aus anderen Förderbereichen des SMEKUL umgeschichtet werden können.
Bei Fragen stehen Ihnen Herr Thomann und Herr Beier im Ref. 52 SMEKUL zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Thomann
Referent - Desk Officer
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SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR ENERGIE, KLIMASCHUTZ, UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT
SAXON STATE MINISTRY OF THE ENERGY, CLIMATE CHANGE, ENVIRONMENT AND AGRICULTURE
Referat 52 | Wald und Forstwirtschaft, Forst- und Jagdbehörde | Wood and Forestry, Forest and Hunting Administration
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Achtung neue Telefonnummer: +49 351 564-25206 | Fax: +49 351 564-25004