(gefährdetes Gebiet) angepasst.
Die Anpassungen erfolgten insbesondere aufgrund der neuen Durchführungsverordnung (EU) 2023/594, welche die bisherige Durchführungsverordnung (EU) 2021/605 ab 21. April 2023 ersetzt. Die in den Sperrzonen bislang geltenden Anordnungen werden darüber hinaus inhaltlich nicht geändert. Die Gebietskulissen bleiben unverändert bestehen.
Weiterhin wurde ausdrücklich klargestellt, dass eine Taxierung des Schwarzwildes mittels Drohnen zulässig ist. Das Betreten bzw. Überfliegen der entsprechenden Flächen zu diesem Zweck ist zu dulden.
Die Allgemeinverfügung zur Anzeigepflicht, Mitwirkung und Entschädigung der Jagdausübungsberechtigten in der Fassung vom 03.11.2022 wurde aktuell nicht geändert.
Hier finden Sie die Links der veröffentlichten Allgemeinverfügungen auf der Seite der LDS:
Auf der Bekanntmachungsseite der LDS sind diese ebenfalls verlinkt.
Die kartografische Darstellung des o. g. Gebietes als interaktive Karte finden Sie hier im Geoportal-Sachsenatlas .
Sämtliche Dokumente werden zeitnah auch im TSBH Sachsen verlinkt und im PDF-Format eingestellt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Michael Richter
Stellv. Leiter
LANDESTIERSEUCHENBEKÄMPFUNGSZENTRUM SACHSEN (LTBZ)
Stauffenbergallee 2 | 01099 Dresden | Postanschrift: 09105 Chemnitz
Tel.: +49 351 825 2400 | Fax: +49 351 825-1899
Bitte benutzen Sie für die E-Mail-Kommunikation mit dem LTBZ ausschließlich diese E-Mail-Adresse.
Bitte löschen Sie beim Beantworten von E-Mails des LTBZ den Text der ursprünglichen Anfrage nicht. Dies erleichtert die thematische Zuordnung Ihrer Antwort.