02.11.2021
 
Sehr geehrte Mitglieder,
 
den Berichten in den sächsischen Zeitungen konnten Sie entnehmen, dass sich die für Schweine tödliche Krankheit ASP weiter ausbreitet. Es sind vor wenigen Tagen zwei infizierte Wildschweine im Landkreis Meißen gefunden worden. Der Fundort liegt gute 65 km von der letzten Infektionsstelle entfernt. Nun soll um den neuerlichen Fundort ein Schutzzaun erreichtet werden, um die weitere Ausbreitung auf dem Landweg zu unterbinden. Dafür ist auch eine Allgemeinverfügung erlassen worden, in der ein Betretungs-,Bewirtschaftungs- und komplettes Bejagungsverbot für forstliche Flächen in dem Kerngebiet festgelegt sind. Ausnahmen von den Verboten können einzeln bei der Veterinärbehörde des Landkreises beantragt werden.
 
Die Grenzen des Kerngebietes und die sich anschließende Pufferzone sowie die Allgemeinverfügung finden sich im Internet unter der Überschrift "Bekanntmachungen" auf der Seite 
 
Im turnusmäßig tagenden ASP-Krisenstab des Sozialministeriums, in dem auch wir als Waldbesitzerverband vertreten sind, haben wir heute diese Verbote nachdrücklich kritisiert und im Namen der Waldbesitzer eine Freigabe für ordnungsgemäße forstwirtschaftliche Maßnahmen gefordert. Wir sehen dabei die Gefahr der Ausbreitung der Seuche durch den Einsatz von Forsttechnik oder händischer Forstarbeit für nicht gegeben. Aus praktischer Erfahrung wissen wir, dass jegliches Wild an die Forstarbeiten gewohnt ist und kein weitgreifendes Fluchtverhalten hat. Auch ließen sich Vorsorgemaßnahmen treffen, die ein unbeabsichtigtes Verbreiten von infiziertem Material, bspw. durch Desinfizieren von Reifen und Technik vor dem Ausfahren aus dem Gebiet, verhindern. 
Umsomehr ist u. E. auf die Verhältnismäßigkeit in der Güterabwägung zu achten. Durch den drohenden Verlust von Kulturen (durch wiederholtes Aussetzen der Bejagung), einer voranschreitenden Forstschutzproblematik (Käfer, Diplodia, etc.) oder einer sich erhöhenden Verkehrssicherungsproblematik (durch nicht Beräumen absterbender Bäume), wird der Waldbesitzer in besonderer Weise belastet ganz zu schweigen von der Nicht-Teilhabe an sich verbessernden Holzmärkten.
 
Auch - oder gerade weil - es sich in diesem Fall um kein allzu großes Kerngebiet handelt, zeigt es deutlich, dass eine Ausbreitung der Tierseuche durch Zaunbauten schwerlich zu stoppen sein wird und jederzeit andernorts in Sachsen auftauchen kann. Umso wichtiger scheint es uns geboten, bei der Bekämpfung, z. B. durch eine scharfe Schwarzwildbejagung, aktiv mitzuarbeiten. Die ordnungsgemäße Bewirtschaftung der Wälder darf aber nicht ausgesetzt werden. 
   
Es wurde uns zugesichert, die scharfen Maßnahmen im Landkreis Meißen anhand des Infektionsgeschehens laufend überprüfen zu wollen, um möglicherweise den angesetzten Verbotszeitraum von 6 Monaten nicht voll ausschöpfen zu müssen.
 
Dies zu Ihrer laufenden Information mit besten Grüßen
Hans Kraske
Geschäftsführung
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