(Die jeweiligen Links führen direkt zur jeweiligen amtlichen Bekanntmachung unter https://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung)

 

Nach der bisherigen Regelung gilt seit Oktober 2020:

 

· Im gesamten Freistaat müssen alle tot aufgefundenen, verunfallten und mit Krankheitsanzeichen erlegten Wildschweine auf ASP untersucht werden, Kadaver sind zu melden, ggf. muss der Jäger bei der Bergung mitwirken; dafür gibt es in der Allgemeinverfügung näher geregelte Aufwandsentschädigungen.

· In den Landkreisen Görlitz* und Bautzen* müssen darüber hinaus auch alle gesund erlegten Wildschweine untersucht werden. (So wurde u. a. vor einem knappen Jahr der erste ASP-Fall in Sachsen entdeckt), dafür gibt es bisher eine Aufwandsentschädigung von 10 EUR für jedes männliche und von 50 EUR für jedes weibliche Tier.

· In den Landkreisen Görlitz und Bautzen sind Aufbruch und die Schwarte von gesund erlegten Wildschweinen über den Zweckverband für Tierkörperbeseitigung Sachsen unschädlich zu beseitigen.

 

Nunmehr wird die Untersuchungspflicht auch auf alle gesund erlegten Wildschweine in den Landkreisen Meißen und Sächsische Schweiz – Osterzgebirge sowie in der Landeshauptstadt Dresden ausgedehnt. Die Aufwandsentschädigung dafür beträgt nunmehr geschlechtsunabhängig 50 EUR je Wildschwein (auch in den Landkreisen Görlitz und Bautzen).

 

Die Sonderregelungen für die Entsorgungen von Aufbruch und die Schwarte bleiben unverändert auf die Landkreise Görlitz und Bautzen beschränkt.

 

* Hinweis: Die vorliegende Allgemeinverfügung regelt grundsätzlich das Vorgehen in ASP-freien Gebeiten. Die Allgemeinverfügungen für die Sperrzone I (Pufferzone) und Sperrzone II (gefährdetes Gebiet) verweisen jedoch in einigen Punkten (Umgang mit gesund bzw. krank erlegten Wildschweinen sowie Fallwild und damit zusammenhängende Aufwandsentschädigungen) auf die heute geänderte Allgemeinverfügung vom 20. Oktober 2020, so dass auch die Sperrzonen indirekt von der Änderung hinsichtlich der Aufwandsentschädigungen für die Beprobung gesund erlegter Wildschweine betroffen sind.

 

Die Verbände, insbesondere die Jagdverbände, werden gebeten, die bereits in der gestrigen Beratung des ASP-Krisenstabes vorgestellten Änderungen unter Ihren Mitgliedern zu kommunizieren.

 

Dr. Jens Achterberg
stv. Leiter LTBZ
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LANDESTIERSEUCHENBEKÄMPFUNGSZENTRUM SACHSEN (LTBZ)

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