Im Wesentlichen betrifft die Anpassung eine Erhöhung der Pflanzenpreise. Leider wurde aber auch eine Reduktion der förderfähigen Roteichenfläche von 30% auf nunmehr 20% vorgenommen, ohne dass uns dazu eine nachvollziehbare Begründung gegeben wurde.
Als Waldbesitzerverband begrüßen wir natürlich die angehobenen Pflanzenpreise, wenngleich die Erhöhung den tatsächlich davon galoppierenden Preisen hinterher hinkt. Hier wäre unser Ansicht nach ein anderer Weg zur Preisfindung hilfreich, als sich nur auf tatsächliche Vertragsabschlüsse zwischen Waldbesitz und Baumschule zu stützen, die die Marktentwicklung nur unzureichend widergeben können.
Außerdem haben wir versucht, die gravierenden Kritikpunkte an der Richtlinie zur Bearbeitung anzubringen, die nachwievor bestehen und die vielerorts dazu führen, dass die Förderung erst gar nicht in Anspruch genommen wird. Dafür haben wir uns mit Korrekturvorschlägen an Staatskanzlei, Ministerium und Politik gewandt und eine grundsätzliche Überarbeitung angeregt. Leider kamen wir damit dieses Mal nicht durch, werden uns aber mit Nachdruck weiter für eine Verbesserung der WuF / 2020 einsetzen
Also:
Die Neufassung der WuF/2020 gilt ab 15. September 2021. Damit gelten für alle Anträge, die ab dann gestellt werden, die neuen Preise und Auflagen. Anträge, die bis zum 14.9. gestellt wurden, sind noch zu den Konditionen der ersten/vorherigen Fassung zu bearbeiten. Haben Sie einen Förderantrag vorgefertigt in der Schublade liegen, achten Sie darauf, die Preise im Antrag anzupassen. Merkblatt und Tabellen werden gerade vom Ministerium aktualisiert und in den nächsten Tagen im Internet zu finden sein.
Hans Kraske
SWBV