Die Allgemeinverfügung der LDS zur Erweiterung des gefährdeten Gebietes und weitere Anordnungen zur Tierseuchenverhütung und -bekämpfung (Afrikanische Schweinepest, ASP) vom 11. März 2021 wird durch die Allgemeinverfügung der LDS zur Festlegung des gefährdeten Gebietes (Sperrzone II) und weitere Anordnungen vom 13. Juli 2021 ersetzt.

Diese ist hier www.lds.sachsen.de/bekanntmachung/?ID=17881&art_param=810 auf der Website der LDS veröffentlicht und tritt am 14. Juli 2021  in Kraft.

Gleichzeitig wird die Allgemeinverfügung der LDS zur Erweiterung einer Pufferzone und weiteren Anordnungen zur Tierseuchenverhütung und -bekämpfung (Afrikanische Schweinepest, ASP) vom 11. März 2021 durch die Allgemeinverfügung der LDS zur Festlegung der Pufferzone (Sperrzone I) und weitere Anordnungen vom 13. Juli 2021 ersetzt.

Diese ist hier www.lds.sachsen.de/bekanntmachung/?ID=17886&art_param=810 auf der Website der LDS veröffentlicht und tritt am 14. Juli 2021 in Kraft

Eine interaktive Kartendarstellung beider Restriktionszonen finden Sie hier https://geoviewer.sachsen.de/mapviewer/index.html?map=828bc6da-24fb-40c0-b577-1762d6e69c8c

 

Quelle: Landestiersäuchenbekämpfungszentrum Sachsen

 

 

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