Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)
Im angehängten Informationsblatt – Merkblatt „Sicher Arbeiten bei der privaten Brennholzselbstwerbung“ – hat die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) für private Waldbesitzer einige wichtige Bestimmungen zusammengefasst, die als Grundlage zur Unterweisung von privaten Selbstwerbern genutzt werden können.
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