Mit den Präventionszuschüssen möchte die SVLFG weiterhin einen Anreiz schaffen, in ausgewählte Produkte zu investieren, die vor Arbeits- und Gesundheitsgefahren schützen. Die Aktion startet am 1. Februar 2021 und endet, wenn die Gesamtfördersumme aufgebraucht ist. Die Vergabe erfolgt nach der Reihenfolge der Antragseingänge. Einen Antrag können alle stellen, die mit ihrem Unternehmen in der LBG versichert sind. Jährlich ist eine Förderung pro Unternehmen möglich (nur für Neukäufe).
Die geförderten Produkte, Anforderungen und maximalen Förderhöhen stehen im Internet unter: www.svlfg.de/arbeitssicherheit-verbessern
Das Antragsformular und die dazugehörigen Anlagen stellt die SVLFG ab dem 1. Februar 2021 ebenfalls auf der genannten Internetseite zur Verfügung. Die Unterlagen können per Fax an 0561 785-219127 oder per Mail an
Das muss beachtet werden:
1. Den komplett ausgefüllten Antrag einreichen. Es können nur Anträge berücksichtigt werden, die ab dem 1. Februar 2021 gestellt werden!
2. Die Förderzusage abwarten.
3. Das Produkt nach der Förderzusage kaufen und die Rechnung einreichen. Es können nur Neukäufe gefördert werden, die ab dem Februar 2021 angeschafft werden.
SVLFG
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Für eine kurze Rückmeldung oder für ein (elektronisches) Belegexemplar bei Veröffentlichung wären wir Ihnen sehr dankbar. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Martina Opfermann-Kersten
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
- Stabsstelle Selbstverwaltung/Öffentlichkeitsarbeit -
Weißensteinstraße 70-72
34131 Kassel
Tel.: 0561 785-16183
E-Mail:
Internet: https://www.google.com/url?q=http://www.SVLFG.de&source=gmail&ust=1608187884615000&usg=AFQjCNH-LG52CGVCYpHgcbPU_tJhMW_aeA">www.SVLFG.de