eine Nachhaltigkeits-Zertifizierung der Waldfläche nach den Programmen PEFC, FSC oder durch ein vergleichbares Zertifikat. Die Zertifizierung kann bis zum 30. September 2021 nachgereicht werden. Eine Auszahlung der Prämie erfolgt, wenn die Zertifizierung vorliegt. Der Antragsteller verpflichtet sich, das Forstzertifikat mindestens 10 Jahre ab dem Zeitpunkt der Auszahlung der Beihilfe zu halten. Bei Unterschreitung der Verpflichtungszeit wird sie anteilig zurückgefordert.

Weitere Eckpunkte der Nachhaltigkeitsprämie Wald:

  • Die Nachhaltigkeitsprämie beträgt 100 € pro Hektar für PEFC und 120 € pro Hektar für FSC zertifizierte Waldflächen.
  • Die Prämie kann von privaten und kommunalen Waldbesitzenden beantragt werden.
  • Antragsteller müssen mindestens 1 Hektar Waldfläche besitzen.
  • Anträge können natürliche und juristische Personen bis zum 30. Oktober 2021 stellen.
  • Die Gewährung der Prämie erfolgt nach den De-minimis-Regelungen.
  • Die Antragstellung erfolgt in einem Online-Formular auf der Webseite www.bundeswaldpraemie.de
  • Da es sich um Mittel aus dem Corona-Konjunkturprogramm handelt, muss die Auszahlung der Prämie bis Ende 2021 abgeschlossen sein. Zudem sind die Mittel auf max. 500 Mio. € begrenzt, d.h. die Mittelauszahlung erfolgt nach dem „Windhundprinzip“.
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