Am 03.11.2020 hat das Bundeslandwirtschaftsministerium das „Investitionsprogramm Wald“ gestartet. Dieses ist die 2. Säule des Corona-Konjunkturpakets für die Forst- und Holzwirtschaft, es fördert Investitionen in Digitalisierung und Technik für die nachhaltige Forstwirtschaft.

Gefördert werden private und kommunale Forstbetriebe, forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse, forstliche Lohnunternehmer, forstliche Sachverständige und Forstbaumschulen. Die förderfähigen Gegenstände finden Sie in dem beigefügtem PDF-Dokument. Abgewickelt wird die Förderung über die Landwirtschaftliche Rentenbank. Sie finden alle Informationen zum Förderprogramm sowie zur Antragstellung unter folgendem Weblink:

https://www.rentenbank.de/foerderangebote/bundesprogramme/waldwirtschaft/

Die Geräte- und Materialliste finden Sie hier

Die Pressemitteilung des BMEL lautet wie folgt:

 

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe MedienvertreterInnen,

gerne informieren wir Sie darüber, dass das „Investitionsprogramm Wald“  gestartet ist. Das Bundeslandwirtschaftsministerium fördert so Investitionen in Digitalisierung und Technik für die nachhaltige Waldwirtschaft.

Der Waldumbau nimmt weiter Form an: Die Bundesregierung hat in ihrem Konjunkturpaket unter anderem vereinbart, dass der Erhalt und die Bewirtschaftung der Wälder einschließlich der Digitalisierung in der Forstwirtschaft und Investitionen in moderne Ausrüstung und Technik für die Forstwirtschaft gefördert werden sollen. Heute startet nun als erster Schritt das neue „Investitionsprogramm Wald“ des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Bis Ende 2021 stehen hierzu rund 50 Millionen Euro bereit.

Was genau wird gefördert?

Gefördert werden Investitionen in IT-Hard- und Software, Maschinen, Geräte, Zugpferde, Anlagen und Bauten, die in der nachhaltigen Forstwirtschaft und der mobilen Holzbearbeitung zum Einsatz kommen. Für die gesamte Investitionssumme gibt es einen Zuschuss von 40 Prozent. Der Restbetrag ist über einen zinsgünstigen Programmkredit der Landwirtschaftlichen Rentenbank zu finanzieren. Das Programm startet auf De-minimis-Basis und wird zeitgleich bei der EU-Kommission zur Notifizierung angemeldet.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden private und kommunale Forstbetriebe, forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse, forstliche Lohnunternehmer, forstliche Sachverständige und Forstbaumschulen.

Alle Informationen zum Programm und zur Antragstellung finden sich bereits unter:

https://www.rentenbank.de/foerderangebote/bundesprogramme/waldwirtschaft/

 

Hintergrund:

Trockenheit, Stürme und Schädlingsbefall haben die Wälder Deutschlands in den vergangenen beiden Jahren massiv geschädigt. Das BMEL ist deshalb seit über einem Jahr aktiv, um die Akteure in der Forstwirtschaft in dieser Krisensituation mit zusätzlichen GAK-Mitteln zu unterstützen. Bund und Länder haben bis zum Jahr 2023 insgesamt rund 800 Millionen Euro zusätzlich bereitgestellt.

 

So wichtig diese GAK-Hilfen auch sind: Viele Erwerbsforstbetriebe leiden derzeit massiv an Liquiditätsproblemen in Folge der hohen Holzmengen und der in Folge eingebrochenen Holzmärkte. Durch die Corona-Pandemie und die zumindest zeitweise unterbrochenen Wertschöpfungsketten hat sich diese Situation zusätzlich verschärft. Die Bundesregierung hat deshalb Wald und Holz im Corona-Konjunkturpaket mit insgesamt 700 Millionen Euro berücksichtigt. Zur Unterstützung von privaten und kommunalen Waldbesitzern plant das BMEL im Rahmen des Konjunkturpakets auf Basis von De-minimis außerdem eine einmalige Prämie für eine besonders nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder, die durch eine Zertifizierung nachgewiesen werden muss.

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