Geänderte Anwendungsbestimmungen bei der Polterbehandlung mit KARATE

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Anfang Mai neue Anwendungsbestimmungen für das Pflanzenschutzmittel KARATE® FORST flüssig festgesetzt. Durch die Zulassungsänderung haben Anwender deutlich mehr Flexibilität bei der Polterbehandlung. Mehr

sitemap