von den angrenzenden bayrischen und thüringischen Gebieten auf das sächsische Vogtland übergreift. Auch wenn die Situation derzeit beherrschbar scheint (guter Holzmarkt und Holzabfluss aus dem Wald, gute Wasserversorgung im Winterhalbjahr), soll die Förderung im Vogtland fortgeführt werden, um auf eine Verschärfung der Lage vorbereitet zu sein. Die Baumartengruppen Lärche und Kiefer werden einbezogen, weil sie nicht nur durch spezifische Borkenkäferarten sondern auch durch ein mögliches Übergreifen der Fichtenborkenkäfer bei hohem Befallsdruck gefährdet sind.

Durch das SMEKUL als oberste Forstbehörde werden in Abstimmung mit Sachsenforst und dem Ausschuss für den Privat- und Körperschaftswald entsprechend FRL WuF/2023 Teil 2 B II. 5.1 per Erlass vom 10.04.2024 folgende Festlegungen getroffen:

  • Die drohende Borkenkäferkalamität im sächsischen Vogtland ist eine Folge der Extremwetterereignisse (Sturm, Dürre) seit 2018 und der dadurch verursachten Borkenkäfermassenvermehrung mit einem Schwerpunkt in Nordostbayern und Ostthüringen. Die Prognosen für die angrenzende Region Vogtland lassen einen weiterhin extrem hohen Befallsdruck erwarten.
  • Um das Fortschreiten der Schäden in Sachsen einzudämmen und ein Übergreifen auf die geschlossenen fichtendominierten Waldgebiete im westlichen Erzgebirge zu verhindern, ist in der aktuellen Holzmarktsituation eine finanzielle Unterstützung von privaten und körperschaftlichen Waldbesitzenden im Vogtland bei Abtransport und Lagerung oder Entrindung des Schadholzes erforderlich.
  • Die Förderung ist auf Schadholz aus Waldflächen im Vogtlandkreisund auf die Baumartengruppen FichteLärche und Kiefer begrenzt. Das Schadholz kann auch auf geeigneten Plätzen außerhalb des Kreisgebietes gelagert werden.
  • Die Förderung ist vorerst befristet auf das Zeitfenster 1. April 2024 bis 15. November 2024. Es sind nur Maßnahmen förderfähig, die in diesem Zeitfenster umgesetzt und abgerechnet werden.
  • Förderfähig sind folgende Waldschutzmaßnahmen nach FRL WuF/2023 Teil 2 B II. 5.2.2 und 5.2.3 für befallenes oder befallsgefährdetes Schadholz, soweit die Maßnahmen rechtzeitig erfolgen und die Entwicklung und Ausbreitung des Buchdruckers dadurch verhindert wird:

1.)        Entrinden (vollmechanisch oder manuell)
2.)        Transport auf Lagerplätze
3.)        Unterhaltung/Betrieb von Lagerplätzen
4.)        Bau von Lagerplätzen

Gemäß FRL WuF/2023 Teil 2 B II. 5.6 d) erhalten anerkannte Forstbetriebsgemeinschaften mit angestelltem forstfachlichen Personal einen Zuschlag von einem Euro je Kubikmeter für die Maßnahmen Entrindung und Transport auf Lagerplätze.

Informationen und Unterlagen zum Förderantrag sind auf der Internetseite Wald und Forstwirtschaft – FRL WuF/2023 - Förderportal - sachsen.de zu finden.

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Thomann                                                                                                                                                                                 
Referent - Desk Officer
___________________________________________________________________________________________________________________________________

SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR ENERGIE, KLIMASCHUTZ, UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT
SAXON STATE MINISTRY OF THE ENERGY, CLIMATE CHANGE, ENVIRONMENT AND AGRICULTURE
Referat 52 | Wald und Forstwirtschaft, Forst- und Jagdbehörde | Wood and Forestry, Forest and Hunting Administration
Wilhelm-Buck-Straße 2 | 01097 Dresden | Postanschrift: Postfach 10 05 10, 01075 Dresden

Tel. +49 351 564-25206 | Fax: +49 351 564-25004
daniel.thomann@smekul.sachsen.de  / www.smekul.sachsen.de

Bitte beachten Sie die allgemeinen Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten

durch das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft zur Erfüllung der

Informationspflichten nach der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung auf

www.smekul.sachsen.de

sitemap